Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort ausstehend von Lina Johnsen LETZTE GENERATION
Antwort 29.05.2024 von Simona Koß SPD
Dies beinhaltet auch die Sicherstellung der Kostenübernahme für notwendige medizinische Eingriffe durch die Krankenkassen.
Antwort 08.05.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Um Missbrauch zu verhindern, sieht das Gesetz eine einjährige Sperrfrist für weitere Änderungen vor. Darüber hinaus soll eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen künftig durch eine "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt bewirkt werden können.
Antwort 09.04.2024 von Julia Willie Hamburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Leider gehören Zeugnisse mit der Schulakte zu den offiziellen Schuldokumenten, auf denen eine Namensänderung ohne erfolgten standesamtlichen Eintrag noch nicht möglich ist. Überall sonst wird dies im schulischen Kontext (i.d.R.) bereits möglich gemacht.