Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Marco B. • 17.04.2024
Antwort von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 08.05.2024 Um Missbrauch zu verhindern, sieht das Gesetz eine einjährige Sperrfrist für weitere Änderungen vor. Darüber hinaus soll eine Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen künftig durch eine "Erklärung mit Eigenversicherung" gegenüber dem Standesamt bewirkt werden können.
Frage von Megan V. • 30.03.2024
Antwort von Julia Willie Hamburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 09.04.2024 Leider gehören Zeugnisse mit der Schulakte zu den offiziellen Schuldokumenten, auf denen eine Namensänderung ohne erfolgten standesamtlichen Eintrag noch nicht möglich ist. Überall sonst wird dies im schulischen Kontext (i.d.R.) bereits möglich gemacht.
Frage von Alva S. • 29.03.2024
Antwort von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 08.05.2024 Darüber hinaus haben wir schon 2023 das Blutspendeverbot für queere Männer und trans*-Personen aufgehoben. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen bei der Blutspende keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien mehr sein.
Frage von Meret A. • 21.02.2024
Antwort von Thorsten Frei CDU • 23.02.2024 Denn der größte Faktor für Suizidgedanken ist oftmals das Gefühl fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz für die eigene Situation.
Frage von Michael H. • 18.01.2024
Antwort von Jürgen Lenders FDP • 23.01.2024 Die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug liegt bei den Ländern. Es bleibt insoweit bei der bisherigen Rechtslage.
Frage von Mark L. • 09.01.2024
Antwort von Ulle Schauws BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 26.06.2024 Nach geltendem Recht entscheiden Sportvereinigungen und Zusammenschlüsse weitgehend in eigener Zuständigkeit darüber, welche Personen zu welchen Wettbewerben zugelassen werden