Antwort 18.03.2026 von Gordon Schnieder CDU
Um Stellen verlässlich zu besetzen und qualifizierte Kräfte zu gewinnen und zu halten, muss das Land als Arbeitgeber attraktive Rahmenbedingungen bieten.
Um Stellen verlässlich zu besetzen und qualifizierte Kräfte zu gewinnen und zu halten, muss das Land als Arbeitgeber attraktive Rahmenbedingungen bieten.
Der Arbeitgeber ist nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - unter Vornahme einer unionsrechtskonformen Auslegung - verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann
Überlastung verhindern und Engagement honorieren: Entlastung durch Verwaltungsassistenzen, strukturierte Feedback-Kultur und Aufstiegsmöglichkeiten