Frage von Jakob P. • 09.12.2020

Antwort von Ralph Brinkhaus CDU • 23.04.2021
(...) Für Betriebsrenten gilt nun ab dem 1. Januar 2021 ein Freibetrag von 164,50 Euro (159,25 Euro (2020)), auf den keine Krankenkassenbeiträge fällig werden. (...)
(...) Für Betriebsrenten gilt nun ab dem 1. Januar 2021 ein Freibetrag von 164,50 Euro (159,25 Euro (2020)), auf den keine Krankenkassenbeiträge fällig werden. (...)
(...) Auch wenn das eine unerfreuliche Nachricht ist, so ist es eine ehrliche Antwort. (...)
(...) 1,2 Milliarden Euro jährlich werden vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert (...)
(...) die Beiträge zur Krankenversicherung haben die Attraktivität von Betriebsrenten in der Vergangenheit enorm geschmälert (...)
(...) . Unterhalb dieser Grenze fallen keine Beiträge an, liegt die Betriebsrente jedoch nur einen Euro darüber, muss auf die gesamte Summe der Beitrag gezahlt werden. (...)