Frage von Rachel I. • 30.01.2025

Antwort von Olav Gutting CDU • 31.01.2025
Änderungen von Nebeneinkünften werden durch die Bundestagsverwaltung vorgenommen, der auch die Veröffentlichung obliegt.
Änderungen von Nebeneinkünften werden durch die Bundestagsverwaltung vorgenommen, der auch die Veröffentlichung obliegt.
In der Regel stelle ich keine Honorare in Rechnung, sondern verweise auf gemeinnützige bzw. karrikative Organisationen oder auf Projekte, die in einem gewissen Zusammenhang zum Thema stehen.
Wir haben eines der schärfsten Lobbyregister der Welt und strenge Transparenz-Regeln für Abgeordnete. Als SPD setzen wir uns für ein Transparenzgesetz ein.
Die in diesem Rahmen zutreffenden Entscheidungen haben nichts mit den Unternehmen, an denen ich Beteiligungen halte, zu tun.