Antwort 04.07.2024 von Stefanie Drese SPD
Bitte wenden Sie sich an Ihren möglichen neuen Dienstherren mit Ihrer Fragestellung
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Der Referentenentwurf sieht eine Verlängerung des § 107d BeamtVG bis zum 31.12.2026 vor.
Für Beamtinnen und Beamte, die am 9. Dezember 2023 ohne Bezüge beurlaubt waren oder sich in Elternzeit ohne Bezüge befanden, wird eine einmalige Sonderzahlung angeboten. Die Bedingung hierfür ist, dass zwischen dem 1. August und dem 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestand.