Wie Ihnen mein Kollege Lars Castellucci bereits vor mehreren Monaten antwortete, ist die Verlängerung der Regelung zur befristeten Ausnahme für Verwendungseinkommen im § 107d des Beamtenversorgungsgesetzes Teil des Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung. Darin enthalten ist die Verlängerung der Frist im § 107d bis zum 31. Dezember 2026.
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Antwort 06.11.2024 von Johann Saathoff SPD
Antwort 04.07.2024 von Stefanie Drese SPD
Bitte wenden Sie sich an Ihren möglichen neuen Dienstherren mit Ihrer Fragestellung
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 14.02.2024 von Sebastian Hartmann SPD
Der Referentenentwurf sieht eine Verlängerung des § 107d BeamtVG bis zum 31.12.2026 vor.
Antwort 16.04.2024 von Marie Kollenrott BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für Beamtinnen und Beamte, die am 9. Dezember 2023 ohne Bezüge beurlaubt waren oder sich in Elternzeit ohne Bezüge befanden, wird eine einmalige Sonderzahlung angeboten. Die Bedingung hierfür ist, dass zwischen dem 1. August und dem 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestand.
Antwort ausstehend von Eva Viehoff BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN