Frage von Hans R. • 26.12.2023

Antwort von Sebastian Hartmann SPD • 14.02.2024
Der Referentenentwurf sieht eine Verlängerung des § 107d BeamtVG bis zum 31.12.2026 vor.
Der Referentenentwurf sieht eine Verlängerung des § 107d BeamtVG bis zum 31.12.2026 vor.
Für Beamtinnen und Beamte, die am 9. Dezember 2023 ohne Bezüge beurlaubt waren oder sich in Elternzeit ohne Bezüge befanden, wird eine einmalige Sonderzahlung angeboten. Die Bedingung hierfür ist, dass zwischen dem 1. August und dem 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestand.
Die Koalitionsverhandlungen werden aktuell geführt