Frage von Maruan O. • 29.02.2024

Antwort von Andreas Hoffmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 12.07.2024
Aus dem "Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt" Nr. 61 (78. Jahrgang, vom 10. Juli 2024), können Sie nun alle Einzelheiten entnehmen.
Aus dem "Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt" Nr. 61 (78. Jahrgang, vom 10. Juli 2024), können Sie nun alle Einzelheiten entnehmen.
Natürlich sollen in einer Garage auch dann Fahrräder etc. in einer Garage stehen dürfen, wenn kein Kraftfahrzeug darunter ist! Dies ist aber nach aktuellem Recht der Fall, weshalb keine Änderung nötig wäre.
Dementsprechend kann von 10% ausgegangen werden.
Es tut mir leid, ihnen hierzu keine konkretere Antwort geben zu können, hoffe aber ihnen zumindest die Hintergründe dieses Umstandes verständlich gemacht zu haben.