
Die von Ihnen angesprochenen Themen fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Justiz (BMJ).
Die von Ihnen angesprochenen Themen fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Justiz (BMJ).
Opfer von Gewalt haben – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – auch Anspruch auf eine Entschädigung nach Sozialen Entschädigungsrecht (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB XIV). Dies gilt selbstverständlich auch bei Gewaltausübung durch Mitarbeitende von Behörden.
Wir haben in letzter Zeit einige wichtige Reformen im Familien- und Kindschaftsrecht entschieden
Um Personen vor einem Zwangs-Outing zu schützen wird es auch künftig verboten sein, frühere Geschlechtseinträge auszuforschen oder zu offenbaren. Ein Verstoß wird mit Bußgeld sanktioniert.
Wir wollen mit dem Selbstbestimmungsgesetz Hürden abbauen und erleichtern so die gesellschaftliche Teilhabe von TIN-Personen.
Um geschlechtsspezifischer Gewalt entgegenzuwirken, brauchen wir dringend ein flächendeckendes und niedrigschwelliges Unterstützungsangebot.