Antwort 28.04.2025 von Julian Joswig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine Änderung von Artikel 33, Absatz 2 des Grundgesetzes, wie von Herrn Palmer dargestellt, ist nicht geplant.
Eine Änderung von Artikel 33, Absatz 2 des Grundgesetzes, wie von Herrn Palmer dargestellt, ist nicht geplant.
Die Mehrheitsverhältnisse haben eine solche Konstellation leider nicht zugelassen.
Verfassung ja, Zeit noch nicht reif.
Ihre Annahme beruht auf falschen Voraussetzungen. Selbstverständlich hat Die Linke im Bundestag alles rechtlich Mögliche versucht, um den 21. Deutschen Bundestag früher als am 25. März einzuberufen.
Klimaneutralität wird durch die Neuregelung im Grundgesetz lediglich eine Zweckbestimmung für begrenzte Verschuldung, aber kein selbstzweckhaftes Rechtsprinzip.