Antwort 08.04.2026 von Dennis Thering CDU
Da mir als Unbeteiligter diese Informationen nicht vorliegen, kann ich Ihnen diese Frage auch nicht beantworten
Da mir als Unbeteiligter diese Informationen nicht vorliegen, kann ich Ihnen diese Frage auch nicht beantworten
Grundsätzlich ist die Information, wie Sie zu Recht sagen, für die Entscheidung unbedenklich. Elterngeld ist keine Sozialleistung, die Ihren Einbürgerungsanspruch abschwächt oder ausschließt.
Sehr geehrter Herr M.,
Insgesamt gibt es eine Reihe von Unterschieden zwischen der Besoldung von Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst.
Die Bündnisgrüne Bundestagsfraktion setzt sich für eine belastbare Alterssicherung ein. Das ist mit diesem Rentenpaket nicht gegeben.