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Das Grundgesetz schützt die Freiheit der politischen Betätigung und das Parteienprivileg. Ein Parteiverbot ist u.a. dann möglich, wenn eine Partei aktiv und aggressiv die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft.
Ich lehne sowohl die Politik als auch das Welt- und Menschenbild der AfD entschieden und in aller Deutlichkeit ab.
Ein Verbotsverfahren halte ich aktuell nicht für zielführend...
Allein die Diskussion über ein Verbot gibt der AFD nicht nur mediale Präsenz, sondern ermöglicht dieser Partei auch, sich als Opfer zu inszenieren.
Ich werde einem generellen Antrag auf Prüfungsverfahren sofort zustimmen, wenn dieser Aussicht auf Erfolg hat.