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Das Tragen von Alltagsmasken im ÖPNV und in Geschäften halte ich für geboten, das Tragen an der frischen Luft, beim Radfahren oder Sport hingegen nicht. Die Maskenpflicht bezieht sich auch genau auf die sinnvollen Bereiche.
Auch darf es nicht sein, dass Deutschland für medizinisches Personal keine ausreichende Schutzausrüstung vorhält.
(...) Eine Beurteilung der von Ihnen beschriebenen Gegebenheiten in Ihrer Wohnung ist von hier aus im Übrigen nicht möglich. (...)
(...) Telearbeit unterliegt dem Arbeitsschutz. Dies setzt voraus, dass der Arbeitsplatz im Homeoffice den Vorgaben des Arbeitsschutzes angepasst wird. (...)