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Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erleidet, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. was in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt ist.
Ich bin mir sicher, dass bei höherer Impfbereitschaft auch die Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen schneller hätte erfolgen können.
DIE LINKE unterstützt den Ausbau der Forschungsförderung, um Wissenschaftler*innen unabhängiger von Drittmitteln zu machen
Angesichts der weltweiten Pandemie sollten keine Impfstoffe vernichtet werden, sondern eher in anderen Regionen der Welt zu nutzen sein.