Antwort 01.02.2024 von Astrid Wallmann CDU
Auch die Beihilfegewährung für gesetzlich versicherte Beihilfeberechtige (sogenannte Sachleistungsbeihilfe) wird evaluiert werden. Das Ergebnis dieser Evaluierung gilt es abzuwarten.
Auch die Beihilfegewährung für gesetzlich versicherte Beihilfeberechtige (sogenannte Sachleistungsbeihilfe) wird evaluiert werden. Das Ergebnis dieser Evaluierung gilt es abzuwarten.
Diese Beteiligung an der Finanzierung des Krankengeldes stellt prinzipiell Ihren Solidarbeitrag mit der erwerbstätigen Generation dar. Im Gegenzug erhalten Sie einen umfassenden Leistungsanspruch und eine gesundheitliche Versorgung, die zu Recht als eine der besten der Welt angesehen wird.
Bei der Beihilfe handelt es sich um ein rechtlich eigenständiges beamtenrechtliches Sicherungssystem im Krankheitsfall.