
In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht. Daraus folgt auch, dass für ein privates Krankenversicherungsunternehmen kein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle einer überschrittenen "Fallzahl" existiert.

In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht. Daraus folgt auch, dass für ein privates Krankenversicherungsunternehmen kein außerordentliches Kündigungsrecht im Falle einer überschrittenen "Fallzahl" existiert.

Als SPD-Fraktion setzen wir uns seit Jahren für die Einführung der pauschalen Beihilfe in NRW ein. Wir sind gegen die Ungerechtigkeit der doppelten Belastung von gesetzlich versicherten Beamtinnen und Beamten.

Wir stehen zum Berufsbeamtentum mit seinen drei Säulen aus Alimentation, Beihilfe und Versorgung und erkennen seine große Attraktivität an.


Uns ist nicht bekannt, dass schwerbehinderte Beamte aus der pauschalen Beihilfe ausgeschlossen sind.
Aus persönlichen Erfahrungen ist es mir nicht bekannt, dass schwerbehinderte Beamten aus der pauschalen Beihilfe ausgeschlossen sind.