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Ich habe mich lediglich aus einem Grund an die Kommission gewandt: Weil ich davon überzeugt bin, dass die Kommission mit ihren Überlegungen zur Kleinanlegerstrategie auf dem Holzweg war.

Ein Kern der jetzigen Gesetzesreform ist insbesondere, dass Interessenvertreter*innen künftig angeben müssen, auf welche Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich die Lobbytätigkeit bezieht und ihre wesentlichen Stellungnahmen und Gutachten offenlegen müssen. Wir ermöglichen durch das neue Lobbyregister nun auch einen transparenten Einblick in die Finanzierungsstruktur der Interessenvertretungen durch verpflichtende Auflistung der Hauptfinanzierungsquellen.

Meiner Auffassung nach, müssen Abgeordnete des Deutschen Bundestages ihr Mandat entsprechend der Realitäten in unserem Land ausüben können.

