Antwort 11.12.2023 von Joana Cotar parteilos
alle genannten Zahlen und noch viele mehr finden Sie unter diesem Link.
alle genannten Zahlen und noch viele mehr finden Sie unter diesem Link.

Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, bei der er bis zu 3000.- steuer- und abgabenfrei bis Ende 2024 an seine Arbeitnehmer auszahlen kann. Dabei gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz.
Leider kann ich Ihnen aus den in meiner Antwort vom 8. November ausführlich genannten Gründen derzeit keine anderen Zusagen machen.