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Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrates hat unter Nummer 24 empfohlen, das Inkrafttreten des Gesetzes um ein Jahr bzw. in der Hilfsempfehlung Nummer 25 um drei Monate nach Verkündung aufzuschieben.
Es wurde bislang kein weiterer Entwurf veröffentlicht. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung dauert an und macht Fortschritte.
Laut Bundesinnenministerium wird die erste Lesung im Bundestag am 9. oder 10. November stattfinden.
ich bedaure sehr, dass der Bundestag keine Entscheidung zum assistierten Suizid getroffen hat. Suizidassistenz findet aktuell, auch in Pflegeheimen, ohne ein Schutzkonzept statt.
Nach der Einbringung sind beide parlamentarische Kammern, also der Bundestag und der Bundesrat, in den weiteren Verlauf des Verfahrens involviert. Aufgrund der Vielzahl an beteiligten Akteuren im Gesetzgebungsverfahren gehen wir davon aus, dass eine Verabschiedung im April 2024 erfolgen wird.