Antwort 13.08.2025 von Andreas Mattfeldt CDU
Sehr geehrter Herr G.,
Sehr geehrter Herr G.,
Eine Bauzeit von 12 Monaten scheint mir angesichts der schwierigen Lage im Bausektor tatsächlich momentan knapp bemessen.
Dazu müssten Sie sich rechtliche Unterstützung suchen, im besten Fall von Anwälten, die auf Bau- und Architektenrecht spezialisiert sind und Einsicht in alle maßgeblichen Verträge und Unterlagen nehmen können.
Ihren Vorschlag, die Verpflichtung zur Ermittlung der tatsächlichen Wohnfläche beim Bauherrn zu verankern und eine Korrekturmöglichkeit ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft gesetzlich zu ermöglichen, nehme ich gerne zur Diskussion mit
Der Freistaat Bayern könnte Batteriespeicher, die netzdienlich sind oder sich auf 20 kV-Ebene befinden, verfahrensfrei stellen.