Frage von Ursula T. • 30.10.2021

Antwort von Jens Spahn CDU • 02.11.2021
Sehr geehrte Frau T.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
Sehr geehrte Frau T.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
Die Dauer, wie lange jemand als genesen gilt, wird in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung definiert, die von der Bundesregierung erlassen wird.
Die von Ihnen genannte Zeitspanne, in der eine zuvor am Coronavirus erkrankte Person als genesen gilt, ist derzeit gemäß den Vorgaben des Robert Koch-Instituts und der Ständigen Impfkommission von der Bundesregierung auf sechs Monate festgeschrieben.