Antwort 04.08.2021 von Timur Lutfullin FDP
Der Anspruch auf beste medizinische Behandlung darf grundsätzlich nicht vom eigenen Verschulden abhängen.
Der Anspruch auf beste medizinische Behandlung darf grundsätzlich nicht vom eigenen Verschulden abhängen.
Oberste Priorität muss es nun haben, das Impfen so einfach wie möglich zu machen. Das Solidarprinzip der Krankenkassen sollten wir nicht aufgeben.
Aus epidemiologischer Sicht ist es für uns nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung Geimpfte und Genesene von Testpflicht ausnimmt (...).
Allen Bürgern in Deutschland konnten wir ein Impfangebot machen. Die Annahme dieses Angebot war und ist freiwillig.
Die Kommunikation von Politik und STIKO bei der Frage der Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche war in den vergangenen Wochen nicht optimal und sorgt berechtigterweise zur Verunsicherung bei Eltern.