Uns scheint nicht nur die Maßnahme vollkommen unangemessen, sondern auch nicht kontrollierbar.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Heidi H. • 17.11.2021
Antwort von Stephan Brandner AfD • 17.11.2021
Frage von Reinhard G. • 17.11.2021

Antwort von Josephine Ortleb SPD • 22.12.2021
Dagegen sind jedoch Lebensbereiche ausgenommen, die unmittelbar den Grundbedürfnissen dienen, also z.B. der Gang zum Lebensmittelgeschäft, wofür es keinen Schnelltest bedarf. Damit haben die Bürger:innen freie Entscheidungsmöglichkeiten.
Frage von Reinhard G. • 17.11.2021

Antwort von Renata Alt FDP • 07.03.2022
Selbstverständlich sind Teststationen dazu verpflichtet, entsprechende Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, um das Risiko von Ansteckungen an Teststationen zu verhindern.
Frage von Reinhard G. • 17.11.2021

Antwort von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 22.11.2021
Um die Ausbreitung von gefährlichen Krankheiten wie COVID-19 zu verhindern, darf der Staat Grundrechte beschränken. All das zu dem Zweck, die Ausbreitung einer Krankheit zu verhindern und damit das Recht bisher nicht infizierter Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, GG).
Frage von Jennifer D. • 17.11.2021

Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Frage von Felix S. • 17.11.2021

Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU