
(...) Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen am 20.12.2019 zugestimmt. (...)
(...) Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen am 20.12.2019 zugestimmt. (...)
(...) grundsätzlich gilt, dass das Zuwendungsnießbrauchmodell gerade auch in den Gerichten immer wieder auf dem Prüfstand steht. (...)
(...) Wie wir auch schon nach dem Beschluss im Finanzausschuss öffentlich formuliert haben, halten wir eine vollständige Gleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten - unabhängig davon, ob Totalverlust oder einfacher Verlust - weiterhin für sachgerecht. Wir mussten aber mit dem Koalitionspartner einen Kompromiss finden, dem wochenlange Verhandlungen vorausgegangen waren. (...)
(...) Ihre zweite Frage deutet darauf hin, dass sie wissen, dass im betrieblichen Umfeld die Verlustverrechnungsbeschränkungen nicht existieren. Insofern werden sie nicht in eine GmbH „gezwungen“ sondern sie haben die Möglichkeit im privaten Bereich auf riskante Termingeschäfte zu verzichten. (...)
(...) bei allen Überlegungen ist eines klar: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht zum Bargeld. (...) Wir unterstützen technische Innovationen beim Zahlungs-und bekennen uns gleichzeitig zur Freiheit des Bargeldverkehrs. Aber damit wir auf lange Sicht die Akzeptanz des Bargeldes sichern können, sollten wir Änderungen in Betracht ziehen. (...) Ein Verzicht auf 1 Cent- und 2 Cent-Münzen würde diese Akzeptanz weiter steigern und wäre in keiner Weise ein Einstieg zur Bargeld-Abschaffung. (...)
Zu Ihrer ersten Frage:
Die Veränderung der rechtlichen Gegebenheiten orientierte sich an der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes. Bis 2016 war es nicht möglich Erträge und Verluste zu verrechnen. Kapitalnutzung, Erträge oder Verluste und Kapitalstamm wurden unabhängig voneinander behandelt. Die neue rechtliche Lage bietet also einen Kompromiss zwischen Verrechnung und Risikominimierung für den Steuerzahler.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Eine Erhöhung des Kindergeldes um 10 Euro (eine weitere um 15 Euro ist für 2021 geplant) und eine Tarifabsenkung zum Ausgleich der kalten Progression auf Betreiben der SPD, entlastet Einkommenssteuerzahler um 10 Milliarden Euro. Es ist somit wichtig in der Debatte über Steuerentlastung, sich dem Durchschnittssteuersatz zu bedienen und von dem Verweis auf den Spitzensteuersatz abzusehen.