Wenn die Verfassungsorgane der festen Überzeugung sind, dass die AfD oder eine andere Partei gesichert verfassungsfeindlich agiert, dann kann und dann muss ein Verfahren eingeleitet werden.
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dazu habe ich mich kürzlich zusammen mit meinem Parteikollegen Bijan Djir-Sarai öffentlich geäußert: https://www.welt.de/politik/deutschland/article249539936/Strack-Zimmermann-Bei-Verbotsantrag-wuerde-sich-die-AfD-zum-Opfer-stilisieren.html
Von einem Verbot möchte ich mich allerdings distanzieren, auch wenn eine zunehmende Radikalisierung zu beobachten ist.
ach der Selbstverharmlosung folgt jetzt die Selbstenttarnung. Diese Partei ist eine Bedrohung für unser Land, der wir uns als wehrhafte Demokratie entgegenstellen müssen.
Nicht zuletzt die Berichterstattung über Geheimtreffen der letzten Tage bestätigen, dass von der AfD eine Gefährdung für unsere Demokratie und unseren Rechtstaat ausgeht. Daher bin ich dafür, die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens zu prüfen und täglich neu zu bewerten.