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Katrin Staffler
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Frage von Markus L. •

Sehr geehrte Frau Staffler, in der KW3 2024 haben deutschlandweit 1,5 Mio. Menschen gegen Rechts & Rechtsextremismus demonstriert. Wann setzen Sie persönlich sich für ein AfD-Verbot ein? MfG ML Me

Wann setzen Sie persönlich sich dafür ein, dass der Art. 18 GG auf Björn Höcke angewandt wird, um ihm mindestens das passive Wahlrecht zu entziehen?

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Sehr geehrter Herr. L.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Verbot der AfD.

Diese Partei gibt sich öffentlich als bürgerlich-harmlose Kümmerer-Partei, offenbart aber hinter den Kulissen ihr wahres Gesicht. Zuletzt legten Recherchen zu einem Treffen von AfD-Politikern mit Rechtsextremisten offen, wie stark die AfD in rechtsextremistischen Netzwerken verwurzelt ist. Pläne für eine Vertreibung von Menschen, auch deutscher Staatsangehöriger, verstoßen gegen unsere Verfassung, denn sie sind mit der Würde des Menschen unvereinbar. Die Demonstrationen am vergangenen Wochenende haben verdeutlicht, dass zahlreiche Bürger für unsere Demokratie einstehen.

Die verfassungsrechtlichen Hürden für ein Parteienverbot in Deutschland sind allerdings sehr hoch. Es handelt sich um eines der schärfsten Schwerter in der wehrhaften Demokratie. Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes sind solche „Parteien [verfassungswidrig], die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“.

Wie das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Parteiverbotsverfahren gegen die NPD klargestellt hat, müssen die verfassungsfeindlichen Positionierungen zum feststehenden Programm der jeweiligen Partei gehören und der gesamten Partei – nicht nur einzelnen Vertretern – zuzurechnen sein. Das Bundesverfassungsgericht hatte seinerzeit das Parteiprogramm der NPD herangezogen und es klar als verfassungsfeindlich eingestuft. Dem vorgelagert war eine umfangreiche Materialsammlung der Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern, die dem Gericht zur Verfügung gestellt wurde. Mit anderen Worten: Es ist eine sorgfältige Vorbereitung notwendig und das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sollte nur dann beantragt werden, wenn man gesichert auch von einem Erfolg ausgehen kann. Ansonsten würde man den Opfermythos der AfD, die ohnehin nur populistische Positionen vertritt, noch verstärken und die Spaltung in der Gesellschaft weiter vertiefen.

Bislang sind einzelne Landesverbände der AfD von Landesverfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextrem eingestuft worden. Das sind jedoch nur die juristischen Maßstäbe, damit die Landesverfassungsschutzämter die betreffenden AfD-Landesverbände beobachten können. Ein Parteiverbotsverfahren der gesamten AfD rechtfertigt eine solche Einstufung – so bitter es ist – zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Auch bei einem Grundrechtsentzug sind die Hürden hoch. Das Verfassungsgericht müsste den Fall eigenständig prüfen und könnte sich nicht nur auf die bestehenden Verfassungsschutzberichte berufen.

Wichtig ist daher, dass wir jetzt und in Zukunft ausnahmslos allen extremistischen Tendenzen in unserem Land die Stirn bieten! Das wirksamste Mittel zum Erhalt unserer wehrhaften Demokratie ist nach wie vor die politische Auseinandersetzung. Wir müssen die AfD inhaltlich stellen und ihr damit den Nährboden entziehen. Dabei sind wir alle gefragt, denn der Schutz unserer Demokratie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Mit herzlichen Grüßen

Katrin Staffler

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