Beate Walter-Rosenheimer
Beate Walter-Rosenheimer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Markus L. •

Sehr geehrte Frau Walter-Rosenheimer, wie ist Ihr aktueller Stand(-punkt) zum AfD-Verbot und zur Anwendung von Art. 18 GG auf Björn Höcke & weitere führende AfD-Mitglieder, die dies herausfordern?

Wie ist Ihr Standpunkt dazu, dass am kürzlich von CORRECTIV aufgedeckten Treffen in Potsdam, welches bereits allgemein als "Wannseekonferenz 2.0" bezeichnet wird, auch Mitglieder der CDU teilgenommen haben?

Beate Walter-Rosenheimer
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr L.,

die AfD ist zutiefst rassistisch und demokratiefeindlich. Ihre Mitglieder und Vorsitzenden fallen seit Jahren mit rassistischen Äußerungen, Hetze und demokratiefeindlichen Fantasien auf. Extreme Rechte werden in der Partei nicht nur toleriert, sondern in zentrale Funktionen gehoben und bestimmen den Ton. Eine regierende AfD wäre eine Katastrophe für dieses Land, unsere Freiheit und eine Gefahr für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Deshalb müssen wir alles daransetzen, ein weiteres Erstarken der AfD zu verhindern. Mich freut es ungemein, dass viele Menschen in Deutschland nun auf die Straße gehen, um dem Faschismus und Rechtsextremismus die Stirn zu bieten.

Die Frage des Verbotes der Partei gestaltet sich jedoch um einiges schwieriger als ihre politische Einordnung. Parteien nehmen in unserem politischen System eine besondere Rolle als Bindeglied zwischen Bürger*innen und Politik ein. Sie sind zentral für unsere Demokratie und deshalb gebührt ihnen auch ein besonderer Schutz. In der Folge steht es weder der Exekutive noch der Legislative zu, über die Verfassungsmäßigkeit der AfD zu urteilen. Diese Kompetenz liegt allein und richtigerweise in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht. Denn das Parteienprivileg steht allen Parteien in Deutschland zu.

Auch klar ist aber: der Mantel einer demokratischen Partei darf nicht dafür missbraucht werden, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu zersetzen. Ich spreche mich daher dafür aus, dass wir uns nicht davor scheuen, die uns zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen. Denn das Parteienverbot als auch Art. 18 GG sind wichtige Werkzeuge, um unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen. Wie zentral und wichtig die Wehrhaftigkeit einer Demokratie ist, hat die Geschichte unseres Landes gezeigt.

Deshalb müssen wir prüfen, ob ein Verbotsverfahren aussichtsreich ist. Ein Verbotsantrag muss gut vorbereitet sein und in der Prognose eine hohe  Erfolgswahrscheinlichkeit aufweisen. Wenn dies der Fall sein sollte, werde ich mich dafür einsetzen, dass der Bundestag ein Verbotsverfahren der AfD beim Bundesverfassungsgericht einleitet.

Dass Mitglieder der CDU-Werteunion am Treffen in Potsdam teilgenommen haben ist erschreckend, aber leider nicht überraschend. Die Werteunion und ihr Vorsitzender Hans Georg Maaßen fallen seit Jahren mit nationalistischen und rechten Äußerungen auf. Deshalb ist es richtig, dass Friedrich Merz einen Unvereinbarkeitsbeschluss mit der Werteunion angekündigt hat.

Viele Grüße

Beate Walter-Rosenheimer

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