Frage von Uwe R. • 11.11.2021

Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Herr Lindner hat sich bereits an anderer Stelle zum Sachverhalt geäußert. Lesen Sie selbst:
Das Infektionsschutzgesetz ist ein Bundesgesetz. Für dessen Erarbeitung, Änderung und Bewertung ist in unserem Staat die Bundesebene zuständig.
Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 wurden nur eingeführt, weil eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems nicht ausgeschlossen werden konnte.