
Der Staat ist verpflichtet, seiner Schutzpflicht für Leib und Leben nach Artikel 2 Absatz 2 GG nachzukommen und dabei einer Überlastung der Krankenhäuser entgegenzuwirken.
Der Staat ist verpflichtet, seiner Schutzpflicht für Leib und Leben nach Artikel 2 Absatz 2 GG nachzukommen und dabei einer Überlastung der Krankenhäuser entgegenzuwirken.
Insbesondere in Thüringen ist bekannt, wie stark der Zusammenhang von IDZ und Landesregierung ist.
Auf der anderen Seite haben die vielen jungen Menschen in unserem Land auch den berechtigten Anspruch auf eine Bildung,
Es ist sehr offensichtlich, dass die Studie keinerlei wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Sie dient einzig und allein der Diffamierung der Opposition und möglicher Weise dem Ziel in die Medien zu kommen.
Dass die Zahl der Intensivbetten gesunken ist und diese jetzt fehlen, ist keine Folge eines gezielten Intensivbettenabbaus durch den Staat. Es ist vielmehr Folge der enormen Beanspruchung und der schweren Arbeitsbedingungen der Krankenpflegekräfte in den zurückliegenden Corona-Wellen.