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(...) Wichtig ist die Unterscheidung von Angriffs- und (Selbst-)Verteidigungshandlungen. Angriffshandlungen und -kriege, d.h. die Androhung oder Anwendung von Gewalt, denen kein Angriff vorausgeht, stellen einen Verstoß gegen das Gewaltverbot aus Art. 2 Ziff. 4 der Charta der Vereinten Nationen und damit gegen internationales Recht dar. (...)
(...) Die Annexion der Krim - das wissen Sie als gebildete Bürgerin allerdings sicherlich auch - ist allerdings von der Bewertung wesentlich klarer und ein Selbstverteidigungsrecht ist hier überhaupt nicht heranzuziehen. (...)
(...) Als Präsident des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr weiß ich, dass die NATO auch heute einen festen Grundpfeiler der deutschen und europäischen Sicherheitspolitik bildet. Deutschland ist dabei ein starkes Mitglied der NATO. (...)
(...) Stattdessen müssen wir uns um eine vernünftige Ausstattung der Bundeswehr kümmern. Dies bedeutet auch eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben, aber mit Augenmaß und Realismus. (...)
Nico findet die Idee von abgeordnetenwatch gut, ist mit der Beantwortung der Frage an dieser Stelle aber leider überfordert.