Im Gegensatz zu einer allgemeinen Impfpflicht in diesem Fall halte ich die 3G-Regel am Arbeitsplatz für eine geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahme.
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Sehr geehrter Herr B.,
für Ihre Nachricht vom 20. November 2021 über Abgeordnetenwatch und Ihr mir entgegengebrachtes politisches Interesse möchte ich Ihnen danken.
Für die Ausgestaltung sowie konkrete Umsetzung der jeweiligen CoVID-19 Maßnahmen sind die einzelnen Bundesländer verantwortlich.
Ungeimpfte sind nicht nur länger infektiös, sie stecken sich auch selbst wesentlich häufiger an und haben öfter schwere Krankheitsverläufe. 2G-Regeln sind daher vor allem auch ein Schutzmaßnahme für dieser Gruppe.
Die Impforganisation liegt beim Land Baden-Württemberg und beim zuständigen Landratsamt. Das Land hat nun seine Impfoffensive verstärkt und ermöglicht dem Landkreis zudem, eigene kommunale Ansätze zu verfolgen.
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de.