Frage von Helmut O. • 18.11.2021

Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ja.
Das Verbot, Leben gegen Leben abzuwägen – das sich aus der Menschenwürde ergibt – gilt beim Abwehrrecht auf Leben also umfassender als bei der Schutzpflicht für das Leben.
Zunächst einmal muss unser Ziel jetzt sein, schnell mehr Impfkapazitäten zu schaffen etwa durch die Länder durch die Wiedereröffnung der Kreisimpfzentren, damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger geimpft sind und so die Auslastung der Intensivstationen geringer wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember dazu formuliert, dass es eine neue Regulierung braucht. Zurzeit wird an einem neuen Gesetzt gearbeitet, sodass es dann eine klare gesetzliche Regelung geben wird.
Sehr geehrter Herr Z.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de