Sehr geehrter Herr O.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Allerdings ist hier nicht die europäische Ebene entscheidend. Regelungen zu Minijobs werden auf der Bundesebene verantwortet.
Sehr geehrter Herr O.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Allerdings ist hier nicht die europäische Ebene entscheidend. Regelungen zu Minijobs werden auf der Bundesebene verantwortet.
(...) Die Höhe der Verdienstgrenze für so genannte Minijobs ist eine Frage, die in Deutschland vom Bundesgesetzgeber geregelt wird und bei der die Europäische Union keinen Einfluss nimmt. Da ich mich als Mitglied des Europäischen Parlaments entsprechend mit einer Einschätzung zu Ihrer Frage schwertue, würde ich Ihnen empfehlen, sich in dieser Angelegenheit an einen Abgeordneten aus dem zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zu wenden. (...)
(...) Deshalb bin ich sicher, dass Ihre Anträge auf Kostenerstattung entsprechend auf den Dienstweg gebracht wurden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich Ihnen nur raten, sich zur schnellen Klärung der Angelegenheit vertrauensvoll an Ihren aktuellen Disziplinarvorgesetzten oder direkt an die Anstaltsleitung zu wenden. (...)
(...) 3. Die betäubungslose Ferkelkastration ist für mich persönlich nicht mit einer artgerechten Tierhaltung vereinbar. Bei ordnungsgemäßer Umsetzung des Tierschutzgesetzes hätte spätestens mit dem Bericht des von der CSU geführten Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vor zwei Jahren der Startschuss für die drei diskutierten Verfahren – Ebermast, Impfung, Kastration unter Vollnarkose – fallen müssen. (...)
(...) Zweitens stellt allein das Unterschreiten der 60%-Grenze keinen hinreichenden Indikator für soziale Ausgrenzung dar, sondern gibt lediglich Hinweise auf mögliche Risiken und betroffenen Gruppen. Definiert man nun aber pauschal all diese Personen als arm, so gelten dann auch Personengruppen als armutsgefährdet, die faktisch nicht vom Ausschluss von gesellschaftlicher Teilhabe bedroht sind (z.B. Studenten, die sich selbst wohl in den seltensten Fällen selbst als „armutsgefährdet“ definieren würden.) Zugleich geht ein Einkommen oberhalb der Grenze nicht automatisch mit der Möglichkeit gesellschaftlicher Teilhabe einher, denn es gibt ebenso auch Fälle faktischer Armut, z.B. durch Zins- und Tilgungslast bei Verschuldung, hohe Mieten in Städten wie München oder Frankfurt, oder besondere Lebenshaltungskosten bei Krankheit oder Behinderung. Bei gruppenspezifischen Armutsindikatoren ist zudem Vorsicht geboten. (...)