Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Christian Schmidt
Antwort 23.04.2021 von Christian Schmidt CSU

(...) Die Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können. (...)

Portrait von Konstantin von Notz
Antwort 24.02.2020 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) Umgesetzt wurde diese Gesetzesänderung, weil der Bundesfinanzhof die Sichtweise der Bundesregierung, wonach Totalverluste aus Termingeschäften nicht dem steuerbaren Bereich zuzurechnen sind, nicht anerkannte. Um die Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu begrenzen, einigte sich die Große Koalition auf die beschränkte Verlustverrechnung, auch mit dem Ziel den spekulativen Finanzmarkthandel einzudämmen. (...)

Copyright: Tobias Koch
Antwort 05.12.2019 von Ralph Brinkhaus CDU

(...) C4, C16, C 17 und i 1). Dieser beinhaltet konkrete Verbesserungen an zentralen Stellen der betrieblichen Altersvorsorge. So soll z.B. ein Standardvorsorgeprodukt für alle Arbeitnehmer geschaffen werden, das keinerlei Abschlusskosten verursacht und durch gedeckelte Verwaltungskosten hervorsticht. (...)

Portrait von Christoph Matschie
Antwort 04.12.2019 von Christoph Matschie SPD

(...) Dafür soll der Freibetrag ab 1.1.2020 auch für diejenigen gelten, die bereits in der Auszahlungsphase sind. Mir ist klar, dass das viele Betriebsrentnerinnen und -rentner nicht zufriedenstellen wird. Es ist aber dennoch ein deutliches Signal für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. (...)

Portrait von Johannes Selle
Antwort 09.12.2019 von Johannes Selle CDU

(...) Aktuell verfügen die gesetzlichen Krankenversicherer über Rücklagen von gut 20 Milliarden Euro. Eine komplette Rückabwicklung des GKV-Modernisierungsgesetzes von 2003 wäre mit Kosten von mehr als 37 Milliarden Euro jedoch fernab jeglicher Refinanzierbarkeit. (...)