die Bundesregierung verwehrt Ihnen weder das Recht auf freie Meinungsbildung noch auf freie Meinungsäußerung.
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nein, ich werde gegen Herrn Klamroth aufgrund seiner Aussagen in der Sendung „Hart aber fair“ am 27.02.2023 nicht rechtlich vorgehen.
Sie hatte damals deutlich gemacht, "dass es Diskrepanzen zwischen unserem Rechtsverständnis und dem Rechtsverständnis der USA, was die Bedeutung von Pressefreiheit in diesem konkreten Fall angeht, gebe.
Jedem Menschen ist es selbst überlassen, welche Medien er/sie konsumieren möchte. Nur der Öffentlich Rechtliche Rundfunk ist zu Neutralität verpflichtet.

Ich stimme Ihnen zu. Durch Wikileaks sind einige üble Vorgänge überhaupt erst bekannt geworden. Diese aufzudecken ist die Aufgabe einer freien Presse. Dass Julian Assange dafür mit einer längeren Haftstrafe bedroht wird kann und darf nicht hingenommen werden. Darin sind wir uns einig.