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„Grüner statt größer werden“ ist das Leitmotiv der Grünen im Bundestag für die Tierhaltung der Zukunft. Dabei wollen wir innerhalb der nächsten 20 Jahre aus der industriellen Massentierhaltung aussteigen.
Die genehmigende Behörde trifft also eine Abwägungsentscheidung im Einzelfall.
Nach §32 Absatz 3 des baden-württembergischen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes ist die Fangjagd mit Fallen, die töten, prinzipiell verboten.
Fangjagd mit Fallen, die töten, ist verboten. Ausnahmegenehmigung möglich, jedoch sehr aufwändig zu bekommen. Im LK HN momentan keine Totfangfalle registriert.