Antwort 11.08.2022 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Genehmigungsvorbehalt hat sich nicht bewährt, da eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, die einer angemessenen Therapie entgegensteht, nicht ausgeschlossen werden kann
Der Genehmigungsvorbehalt hat sich nicht bewährt, da eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, die einer angemessenen Therapie entgegensteht, nicht ausgeschlossen werden kann
vielen Dank für Ihr Interesse an der digitalen Diskussionsveranstaltung zur Cannabis-Legalisierung.
Deshalb setzt sich die Fraktion Die LINKE im Bundestag seit langem dafür ein, beispielweise den Gebrauch von Cannabis zu legalisieren und das Betäubungsmittelgesetz mit seinem starken Fokus auf die Verbotspraxis grundsätzlich zu reformieren.
Bei den Social Clubs – wobei es da auch diverse Ausprägungen gibt – wäre dagegen aus meiner Sicht das Problem, dass es dabei in die Richtung des Eigenanbaus geht, der naturgemäß schwerer zu kontrollieren ist.