Antwort 31.10.2023 von Bärbel Bas SPD
Selbstverständlich sollen Untersuchungsausschüsse mit dem verfassungsmäßig größtmöglichen Untersuchungsauftrag eingesetzt werden
Selbstverständlich sollen Untersuchungsausschüsse mit dem verfassungsmäßig größtmöglichen Untersuchungsauftrag eingesetzt werden
Am Donnerstag, den 22.6.23 findet im Rahmen der Ausschusssitzung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung eine Sachverständigenanhörung zu diesem Thema statt
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist an einem schnellen Start des Untersuchungsausschusses interessiert, dieser wurde auch von der Union zuallererst gefordert.
Als Grüne haben wir uns immer dafür eingesetzt, in ernsthafte Verhandlungen einzutreten, wenn Nachbesserungen zum Unionsantrag vorliegen.