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Eine mehrmonatige Doppelzahlung ist eine finanzielle Bürde, die erhebliche Geldmittel verschlingt. Insofern kann ich nachvollziehen, dass die aktuelle Regelung der gesetzlichen Kündigungsfrist im Mietrecht für viele Mieter belastende Auswirkungen haben kann.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich keine Rechtsberatung vornehmen darf.
Der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, welcher nach § 18 Absatz 1 WEG die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zugewiesen ist, gehört sowohl der unterlegene wie auch der obsiegende Kläger an.
Ob das bei Ihnen der Fall ist, kann ich leider nicht nachprüfen und würde Ihnen raten, sich an Ihren örtlichen Mieterbund zu wenden.
Wir haben als BVB / FREIE WÄHLER hierzu konkrete Vorschläge gemacht und Anträge gestellt