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Inwieweit die finanziellen Mittel aus der Corona-Rücklage des Bundes genutzt werden können, wird man an Hand der Begründung des neuerlichen Urteils gut prüfen müssen.

Ich verweise Sie gerne auf meine aktuellste Antwort vom 20. Dezember 2023. Diese finden Sie unter https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/linda-heitmann/fragen-antworten/wird-aktuell-an-den-versorgungstrukturen-fuer-long-covid-post-vac-und-mecfs-betroffenen-in-hamburg-gearbeitet

Eine Finanzierung aus den für die Folgen der Corona-Pandemie vorgesehenen Mitteln ist nicht mehr möglich. Zweifelsohne muss die Bundesregierung aber handeln.

Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum Bundeshaushalt 2023 festgestellt, dass eine Umwidmung dieser Gelder gegen die Regeln der geltenden Schuldenbremse verstößt.
