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Gemeinsam mit über 25 Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns aktuell für die Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens der AfD ein.

Ein Parteienverbot ist nach unserer Rechtsordnung und den historischen Erfahrungen Deutschlands ein mögliches Instrument. Für ein solches Verbotsverfahren gibt es jedoch aus guten Gründen erhebliche verfassungsrechtliche Hürden.

Ein Verbotsverfahren ist in Deutschland allerdings aus guten Gründen an hohe Anforderungen geknüpft

Die CDU hat am Wochenende bei ihrer Klausurtagung in Heidelberg über den Umgang mit der AfD beraten und vereinbart, sich der AfD noch deutlicher politisch entgegenzustellen und die Unterschiede noch deutlich herauszustellen.

Ein Parteienverbot ist ein Instrument, das unsere Rechtsordnung ausdrücklich vorsieht. Für Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. Deshalb ist genau zu prüfen, ob ein solches Verfahren Aussicht auf Erfolg haben könnte.