Frage von Frank S. • 27.11.2021

Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU
Diese Frage kann ich aber leider nicht konkret beantworten, da der Pandemieverlauf nicht prognostizierbar ist. Nur allgemein: Der Verfassungsstaat ist verpflichtet, den grundrechtlichen Normalzustand so schnell wie möglich wiederherzustellen.
Ob und in welchem Umfang weitergehende Maßnahmen wie u. a. Schließungen sinnvoll sind, ist meines Erachtens von der Situation und Pandemieentwickung jeweils vor Ort abhängig.
Sehr geehrte Frau M.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
wir beobachten momentan sehr genau, wie die Corona-Situation sich entwickelt und wir bereiten uns auf unterschiedliche Szenarien vor