Antwort 02.09.2021 von Christian Piwarz CDU
Ich bitte Sie daher, für Ihre Frage die Kontaktmöglichkeiten des Kultusministeriums zu nutzen.
Ich bitte Sie daher, für Ihre Frage die Kontaktmöglichkeiten des Kultusministeriums zu nutzen.
Frau Baerbock ist bereits zweimal geimpft.


Der Schadenersatz für Impfopfer ist bereits gesetzlich geregelt.