Antwort 07.06.2023 von Sabine Friedel   SPD
Das ist der Plan. Ob er Realität wird, kann ich erst am 5. Juli nach der Schlussabstimmung im Plenum sagen.
Das ist der Plan. Ob er Realität wird, kann ich erst am 5. Juli nach der Schlussabstimmung im Plenum sagen.
Die Krankenkassen können ihre Beiträge selbst gestalten.
Wir haben auch bereits im Arzneimittel-Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) entscheidende Entbürokratisierungen für die Arbeit zwischen Apotheken und Versicherungen beschlossen.
D.h., es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, über die Initialisierung eines Ermächtigungs- und/oder Sonderbedarfszulassungsverfahrens eine Bedarfsprüfung durchzuführen und im Falle eines entsprechenden Ergebnisses einen weiteren Arzt bzw. Psychotherapeuten in einem Planungsbereich zu etablieren.