Antwort 17.04.2024 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das deutsche Gesundheitssystem sieht vor, dass Krankenkassen diejenigen Leistungen erstatten dürfen, die einen nachweisbaren gesundheitlichen Nutzen für Patientinnen und Patienten haben. Ob ein solcher Nutzen vorliegt, entscheiden die Gremien der Selbstverwaltung nach intensiver Prüfung.