Wie ist Ihre Haltung zum doppelten Krankenkassen-Beitragssatz zur bAV (Arbeitnehmer- und Arbeitgebersatz muss derzeit komplett vom Betriebsrentner alleine gezahlt werden)?

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in den vergangenen Jahren dafür eingesetzt, dass der von vielen Betriebsrentner:innen als ungerecht empfundene volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung reduziert wird. Im Jahr 2020 wurde für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein dynamischer Freibetrag eingeführt, bis zu dessen Höhe keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen. Dieser Freibetrag beträgt derzeit 187,25 Euro monatlich. Damit konnte eine jahrelange Diskussion zu einem Kompromiss geführt werden.
Bei der Finanzierung unseres Sozialstaats brauchen wir insgesamt mehr Solidarität. Das gilt auch für die Rentenversicherung, in die künftig, wenn es nach Bundesarbeitsministerin Bas geht, auch Beamt:innen, Abgeordnete und Selbstständige einzahlen sollten. Es ist sinnvoll, die Gesamtheit der Erwerbstätigen in die Rentenversicherung einzubeziehen und die bestehenden Sondersysteme schrittweise zu überwinden. Zudem ist es nicht gerecht, dass Arbeitnehmer:innen und Beamt:innen bei gleichem Arbeitsentgelt später sehr unterschiedliche Altersbezüge erhalten. Von einem solch solidarischeren Rentensystem würden schließlich auch die Betriebsrentner:innen profitieren.