
Selbstverständlich müssen einmal ausgeführte Leistungen nicht doppelt bezahlt werden

Selbstverständlich müssen einmal ausgeführte Leistungen nicht doppelt bezahlt werden

Um die Knappheit anzugehen und für niedrige Mieten zu sorgen, müssen wir private Investitionen in Wohnraum deutlich attraktiver gestalten. Regulieren wir den Wohnungsmarkt hingegen immer weitern, wälzen wir etwa hohe Sanierungskosten von Wohnungen zum großen Teil auf Vermieter ab und machen damit Wohnungsneubau für preiswertere Mieten immer unattraktiver.

Es muss ein dringender Eigenbedarf sein, der von der Vermieterin oder dem Vermieter auch nachgewiesen werden muss. Das scheint bei Ihnen nicht der Fall zu sein.

Auch in diesem Bereich sollten wir die Digitalisierung insbesondere von Datenbanken, weiter vorantreiben, um so den Mieterschutz zu stärken.

Unter gewissen Umständen können Vermieter*innen von Mieter*innen die Kosten der Bergung eines Kfz verlangen. Das hängt aber von den Umständen im Einzelfall ab.

Ein zeitlich unbefristetes Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt würde die Lage zudem entspannen.