Antwort 23.01.2023 von Kaweh Mansoori SPD
Selbstverständlich kann der Gesetzgeber im Rahmen des Infrastrukturrechts bestimmte abwägungsrelevante Belange wie den Klimaschutz priorisieren.
Selbstverständlich kann der Gesetzgeber im Rahmen des Infrastrukturrechts bestimmte abwägungsrelevante Belange wie den Klimaschutz priorisieren.
Für die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Sprengungen an der Baustelle der A 49 ist das Regierungspräsidium Gießen zuständig.
Ich habe intensiv mit meinen Kollegen zusammengearbeitet, so dass wir das Thema aufarbeiten und einen Baustopp verhindern konnten.
Ziel des Dialogprozesses muss es sein, neben einem Konsens für einen Bundesmobilitätsplan 2040 vor allem eben auch die Prioritäten für die Umsetzung des bestehenden Bundesverkehrswegeplans festzulegen.
