Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Erwin Rüddel
Antwort 18.03.2019 von Erwin Rüddel CDU

(...) Leider können wir Ihnen im Augenblick noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen, wann mit einer Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. (...)

Portrait von Matthias Bartke
Antwort 28.03.2019 von Matthias Bartke SPD

(...) Die Beratung und die Bearbeitung der Ausweitung der Einkommensgrenzen für Kinder pflegebedürftiger Eltern sind noch vor dem Sommer 2019 geplant. (...)

Portrait von Renate Künast
Antwort 16.04.2019 von Renate Künast BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

(...) Wenn ein Elternteil im Alter weder mit der eigenen noch mit der Rente des Ehepartners und auch nicht durch eigenes Vermögen in der Lage ist, die Kosten für ein Pflegeheim aufzubringen, das Kind oder die Kinder jedoch gut genug verdienen, um einen Beitrag leisten zu können – dann sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass sie das auch tun. (...) Wir Bündnisgrüne halten die Beteiligung der Ehegatten oder der Kinder an den Gesamtkosten der Pflege deshalb grundsätzlich für vertretbar, da es sich bei den Kosten die für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen sind um einen Bereich handelt, der der individuellen und privaten Lebensgestaltung zuzuordnen ist. (...)

Foto Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB
Antwort 18.02.2019 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

(...) Zur Finanzierung kann auch ein Steuerzuschuss beitragen. Steuerpolitik ist Gerechtigkeitspolitik, bei der große Vermögen und hohe Einkommen zum Allgemeinwohl beitragen. (...)

Portrait von Matthias Bartke
Antwort 11.02.2019 von Matthias Bartke SPD

(...) Es war uns als SPD ein großes Anliegen, die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag verankern konnten, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. (...)