Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Renate Künast
Antwort von Renate Künast
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 16.04.2019

(...) Wenn ein Elternteil im Alter weder mit der eigenen noch mit der Rente des Ehepartners und auch nicht durch eigenes Vermögen in der Lage ist, die Kosten für ein Pflegeheim aufzubringen, das Kind oder die Kinder jedoch gut genug verdienen, um einen Beitrag leisten zu können – dann sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass sie das auch tun. (...) Wir Bündnisgrüne halten die Beteiligung der Ehegatten oder der Kinder an den Gesamtkosten der Pflege deshalb grundsätzlich für vertretbar, da es sich bei den Kosten die für Unterkunft und Verpflegung zu zahlen sind um einen Bereich handelt, der der individuellen und privaten Lebensgestaltung zuzuordnen ist. (...)

Foto Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB
Antwort von Kirsten Kappert-Gonther
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 18.02.2019

(...) Zur Finanzierung kann auch ein Steuerzuschuss beitragen. Steuerpolitik ist Gerechtigkeitspolitik, bei der große Vermögen und hohe Einkommen zum Allgemeinwohl beitragen. (...)

Portrait von Matthias Bartke
Antwort von Matthias Bartke
SPD
• 11.02.2019

(...) Es war uns als SPD ein großes Anliegen, die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Ich bin deshalb sehr froh, dass wir im Koalitionsvertrag verankern konnten, dass auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro zurückgegriffen werden kann. (...)

Portrait von Uwe Witt
Antwort von Uwe Witt
parteilos
• 05.02.2019

(...) Wir fordern deshalb, § 94 SGB XII um eine Regelung zu ergänzen, nach der bei der stationären Hilfe zur Pflege Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern unberücksichtigt bleiben, es sei denn, deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne von § 16 SGB IV beträgt jeweils mehr als 100.000 EUR (Jahreseinkommensgrenze). Zudem soll auch das Vermögen der Unterhaltspflichtigen bei stationären Pflegeleistungen gänzlich unberücksichtigt bleiben. (...)

Portrait von Anja Karliczek
Antwort von Anja Karliczek
CDU
• 23.01.2019

(...) vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen leider nur grundsätzlich beantworten kann. (...) Der Klarheit halber bitte ich Sie darum, Ihr Anliegen direkt mit dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (auf www.bafoeg-sachsen-anhalt.de auffindbar) zu besprechen. (...)

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