(...) vielen Dank für Ihre Frage nach einem Elternwahlrecht. Tatsächlich wäre ein solches Elternwahlrecht aus der Sicht von Eltern minderjähriger Kinder, die noch nicht (wie in Hamburg inzwischen ab 16) selbst wahlberechtigt sind, auf den ersten Blick bestechend, da es ihnen mehrere Stimmen geben würde und damit ein stärkeres Gewicht bei der Wahrnehmung des Wahlrechts als anderen, kinderlosen Wählern. (...)
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Antwort 12.02.2015 von Walter Scheuerl SCHEUERL

Antwort ausstehend von Sven Eichner FDP
Antwort ausstehend von Lars Dietrich CDU
Antwort 12.02.2015 von Christiane Blömeke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Mit dem Eltern- oder Familienwahlrecht wären auch ganz praktische Probleme verbunden, z.B. die Frage, welcher Elternteil in Vertretung wie abstimmen darf. Konflikte sind vor allem bei einem gemeinsamen Sorgerecht von geschiedenen oder getrennt lebenden Elternteilen absehbar. (...)
Antwort 11.02.2015 von Mareike Engels BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Ich finde es total schade, wenn Leute, die sich für Politik interessieren, keine Möglichkeit haben sich an Wahlen zu beteiligen - egal ob aufgrund des Alters oder der Staatsbürgerschaft. Ich persönlich bin grundsätzlich der Meinung, dass es kein Mindestwahlalter geben sollte. Jede_r Mensch sollte selber entscheiden, ob er oder sie reif und informiert genug ist um an Wahlen teilzunehmen. (...)
Antwort ausstehend von Jörg Vogelsänger SPD