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Christiane Blömeke
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Viola G. •

Frage an Christiane Blömeke von Viola G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Blömeke,

Ihr Wahlkreis gehört zu einem der kinderreichsten in Hamburg. Laut Ihrer Selbstauskunft haben Sie selbst Kinder.

Welche Vor- und/oder Nachteile sehen Sie, wenn das Wahlrecht zu Bürgerschafts- und Bezirkswahlen in Hamburg zugunsten eines ELTERNWAHLRECHTS verändert werden würde?

http://www.tagesspiegel.de/meinung/andere-meinung/demographischer-wandel-warum-deutschland-das-elternwahlrecht-einfuehren-muss/10910910.html

Vielen Dank für die Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Viola Gietzelt-Fleischhauer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworten möchte.

Wir Grüne lehnen das sogenannte Eltern- oder Familienwahlrecht ab, sowohl auf Bundesebene als auch auf der Ebene des Landes- oder Kommunalwahlrechtes. Denn das Eltern- oder Familienwahlrecht wäre ein Stellvertreterwahlrecht. Dies halten wir für verfassungswidrig, da es den Verfassungsgrundsatz der Gleichheit der Wahl außer Kraft setzen würde, wenn Eltern faktisch über mehrere Stimmen verfügen würden.

Mit dem Eltern- oder Familienwahlrecht wären auch ganz praktische Probleme verbunden, z.B. die Frage, welcher Elternteil in Vertretung wie abstimmen darf. Konflikte sind vor allem bei einem gemeinsamen Sorgerecht von geschiedenen oder getrennt lebenden Elternteilen absehbar. Ich bin auch der Auffassung, dass ein treuhänderisch wahrgenommenes Wahlrecht dem Willen des Kindes keine verbindliche Geltung verschaffen kann – denn viele Kinder und Jugendliche haben eine von den Eltern abweichende politische Meinung. Obwohl sie eine Wahlabsicht äußern können, bliebe es dann doch den Eltern überlassen, diesem Wunsch zu entsprechen oder nach eigenen Erwägungen anders zu wählen.

Das Stellvertreterwahlrecht ist aus verfassungsrechtlichen und lebenspraktischen Gründen ein Irrweg. Viel wichtiger finde ich es, dass junge Menschen ihre Interessen eigenständig vertreten können. Ich habe mich deshalb in der Bürgerschaft für die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre stark gemacht und bin froh, dass dieses neue Wahlrecht jetzt zum ersten Mal bei der Bürgerschaftswahl zur Anwendung kommt. Mir ist es auch wichtig, die politische Bildung zu stärken und die aktiven Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen auf allen Ebenen weiter auszubauen.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Blömeke