Antwort 30.11.2022 von Dirk Heidenblut SPD
Unabhängig von der Frage der Legalisierung wäre eine entsprechende Einstufung durchaus ein Aspekt der im Umgang mit medizinischem Cannabis eine Rolle spielen kann.
Unabhängig von der Frage der Legalisierung wäre eine entsprechende Einstufung durchaus ein Aspekt der im Umgang mit medizinischem Cannabis eine Rolle spielen kann.
Es ist allerdings zu unterscheiden zwischen Cannabis als Medizin und zu Genusszwecken.
In einem ersten Schritt werden wir Cannabis endlich entkriminalisieren sowie den Anbau & die Abgabe in speziellen Cannabis-Vereinen (sog. Cannabis Social Clubs) ermöglichen.
Der Verkehrsgerichtstag hat festgestellt, dass der aktuell angewandte Grenzwert von 1,0 ng THC pro ml Blutserum so niedrig ist, dass er den Nachweis des Cannabiskonsums ermöglicht, aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt.
Wir arbeiten an einer Anpassung der Grenzwerte.