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Damit die Eltern-Kind-Zuordnung des Ehegatten in unstreitigen Sachverhalten einfacher, insbesondere ohne ein familiengerichtliches Anfechtungsverfahren, korrigiert werden kann, soll die – schon im geltenden Recht vorgesehene – Anerkennung der Vaterschaft mit Zustimmung auch des Ehegatten der Mutter ausgeweitet werden.
Familienpolitik ist Sache der Nationalstaaten. Europa kann unterstützen. Bündnis C steht für ein Familliengehalt für innerfamiliäre Care-Arbeit auch europaweit.
Es ist noch unklar, ob die Familienstartzeit bis zur Wahl umgesetzt werden kann. Wir werden auch im nächsten Bundestag für die zügige Umsetzung eintreten.
Das in der Praxis bereits vielfach praktizierte Wechselmodell, wonach beide Eltern die Kinder abwechselnd betreuen, soll in den Mittelpunkt gestellt und gesetzlich geregelt werden.
Das Wechselmodell, bei dem das Kind hälftig von beiden Elternteilen betreut wird, kann eine gute Lösung sein, sofern beide Eltern kooperationsfähig sind.
Im Zuge des neuen Namensrechts wird für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe künftig eine Möglichkeit der Namensänderung in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen.