Antwort 28.01.2021 von Antje Tillmann   CDU
(...) Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein Grundfeiler unserer Demokratie. (...)
(...) Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein Grundfeiler unserer Demokratie. (...)
(...) Es ist aus meiner Sicht richtig, beschlossene Maßnahmen im Sinne der Gewaltenteilung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen. (...)
(...) Zur Einordnung möchten wir aber darauf hinweisen, , dass das angesprochene Urteil noch nicht rechtskräftig ist (...)
NEIN.
Es ist zum Ausgleich dazu geplant, mit dem Landeshaushalt 2021 für die Städte und Gemeinden diese Lücke von ca. 3 Millionen Euro zu schließen.