Antwort 27.01.2021 von Martina Renner Die Linke
Die Argumentation, zum fraglichen Zeitpunkt habe keine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorgelegen, ist methodisch nicht vertretbar und zudem widersprüchlich.
Die Argumentation, zum fraglichen Zeitpunkt habe keine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorgelegen, ist methodisch nicht vertretbar und zudem widersprüchlich.
(...) ich habe mich mit dem Urteil nicht befasst und kann mich dazu deswegen nicht äußern (...)
(...) Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein Grundfeiler unserer Demokratie. (...)
(...) Es ist aus meiner Sicht richtig, beschlossene Maßnahmen im Sinne der Gewaltenteilung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen. (...)
(...) Zur Einordnung möchten wir aber darauf hinweisen, , dass das angesprochene Urteil noch nicht rechtskräftig ist (...)
NEIN.