Frage von Daniel L. • 09.09.2024

Antwort von Mario Czaja CDU • 09.09.2024
Ich beantworte diese Fragen gern mit Hilfe des Bezirksamts direkt. Dafür ist es hilfreich, wenn Sie mir die Fragen nochmals von Ihrer Mailanschrift senden.
Ich beantworte diese Fragen gern mit Hilfe des Bezirksamts direkt. Dafür ist es hilfreich, wenn Sie mir die Fragen nochmals von Ihrer Mailanschrift senden.
Generell kann bei Mängeln, die nach dem Kauf einer Immobilie auftreten, wie bspw. die Abweichung der Wohnfläche, eine Sachmängelhaftung rechtlich geltend gemacht werden.
Ich darf Sie bitten Ihre Frage an den zuständigen Bayerischen Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr Christian Bernreiter, MdL zu richten, der Ihnen sicherlich gerne weiterhelfen wird
Nach wie vor halte ich die Abkehr der Degewo von einer Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern für einen Fehler und unterstütze die Bürgerinitiative.
für Radwege an Bundesstraßen ist, soweit ich orientiert bin, dass Land zuständig.